Blog Post

Lebensretter FI-Schutzschalter

Erich Vevoda • 5. März 2018

Nur der richtige FI-Schutzschalter kann schützen !

Neue elektrische und elektronische Haushaltsgeräte, Lampendimmer sowie LED Leuchtmittel - unser Haushalt wird immer moderner. Unsere alten FI- Schutzschalter können da aber nicht mehr mithalten.

In Folge dessen kann die Auslösung des FIs verzögert oder im schlimmsten Fall sogar verhindert werden.
Der Fehlerstromschutzschalter überwacht die Stromkreise, indem die aktiven Leiter vom Stromnetz durch einen Summenstromwandler geführt werden. Dieser überwacht ununterbrochen die Stromkreise. Tritt nun Strom über einen unerwünschten Teil des Stromkreises aus, so trennt der FI den gesamten (Teil-)Bereich ab.

Dieser unerwünschte Teil kann das Gehäuse einer Waschmaschine, des Toasters oder ein anderer metallischer Gegenstand sein, der in Kontakt mit Erde ist. Der Strom kann über den Schutzleiter oder aber im schlechtesten Fall natürlich auch über den Körper eines Menschen oder Tieres abfließen.

Kommt eine Person in den Stromkreis, der von einem falschen FI - Schutzschalter nicht ausreichend geschützt ist und daher zu spät oder gar nicht auslöst können Muskelkrämpfe, Verbrennungen, Herzkammerflimmern oder letztendlich der Tod die Folgen sein.

Schon eine Stromstärke von 10mA kann ausreichen dass die Muskeln so verkrampfen, dass das Loslassen des spannungsführenden Gegenstandes nicht mehr möglich ist.

Die obere Grenze für eine ungefährliche Spannung wird mit etwa 50V angegeben. Für Kinder und Tiere liegt sie bei 25 V !!

FI - Schutzschalter der Type AC, sind derzeit noch weitgehend eingesetzt, bieten aber keinen ausreichenden Schutz vor eventuellen Gleichfehlerströmen !

Nur Fehlerstromschutzschalter der Type A garantieren umfassende Sicherheit in einem modernen Haushalt.

Weiters können Fehlerstromschutzeinrichtungen der Type B oder B+ notwendig sein. Einige Hersteller schreiben dies teilweise in ihren Gebrauchsanweisungen zwingend vor um für den sicheren Betrieb des Geräts zu garantieren.

Übrigens: Der Erfinder des Fehlerstromschutzschalters ist ein Österreicher - Gottfried Biegelmeier

Quellen: WKO, wohnnet





von Erich Vevoda 14. Mai 2024
Wir liefern, installieren und programmieren ohne Zusatzkosten bis Jahresende zu jeder bei uns bestellten PV-Anlage einen Smartmeter von Fronius. Damit können die Daten Ihrer PV-Anlage jederzeit über PC oder Handy abgerufen und verfolgt werden. So wissen Sie stets wie viel Energie Ihre PV-Anlage generiert, speichert oder ins öffentliche Netz einspeist. Und natürlich wie viel Sie selbst davon gerade verbrauchen. MEHR INFORMATIONEN
von Erich Vevoda 12. Mai 2024
Seit Jänner 2024 entfällt die Mehrwertsteuer, wenn die PV-Anlage nicht mehr als 35kWp Engpassleistung aufweist auf Gebäuden errichtet wird, die Wohnzwecken dient, von Körperschaften öffentlichen Rechts oder zu gemeinnützigen oder zu kirchlichen Zwecken genutzt wird Keine Mehrwertsteuer auf Lieferung und Montage von Modulen, Speicher und Zubehör ( Wechselrichter, Montagematerial, Dachhalterungen, Kabel ect ) alle AC und DC-seitige Elektroinstallation, die für den sicheren Betrieb der Anlage notwendig sind Was wir bieten ausschließlich hochwertige Komponenten Notstromsteckdose, die auch ohne Speicher arbeitet Möglichkeit einer Eco-Ladetätigkeit für E-Kfz (Laden nur über Sonnenstrom) 15 Jahre Produktgarantie auf Module 10 Jahre Produktgarantie auf Speicher und Wechselrichter Zusätzlich verschenken wir bis 31.12.2024 zu jeder von uns installierten PV-Anlage einen Fronius Smartmeter. Damit haben Sie die aktuelle Auslastung Ihrer PV-Anlage immer im Blick.
von Erich Vevoda 30. April 2024
Gefördert werden alle Handwerksleistungen im privaten Lebensbereich, die ab dem 01.März 2024 in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 20% der Arbeitsleistung und ist für dieses Jahr mit € 2.000.- pro Haushalt begrenzt. 2025 beträgt die Förderung dann immerhin noch € 1.500.- pro Haushalt. Jede Person darf pro Kalenderjahr nur einen Förderantrag stellen. Um den vollen Zuschuss zu erhalten darf jedoch jede volljährige Person des gleichen Haushalts einen Antrag stellen mehrere Rechnungen gesammelt eingereicht werden. Das Bundesministerium verspricht eine einfache Antragstellung bei der nur wenige Daten eingetragen werden müssen. Die Frist für die Einreichung beginnt am 15.07.2024 und muss online über die Seite https://handwerkerbonus.gv.at/ erfolgen. Quelle: https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html
von Erich Vevoda 6. August 2022
Ab 25. Februar 2023 dürfen die meisten am Markt befindlichen Leuchtstoffröhren nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Grund ist das in den Lampen enthaltene Quecksilber. Nach diesem Datum ist nur noch der Verkauf von Lagerbeständen möglich. Die Verwendung von bereits gekauften Leuchtstoffröhren bleibt aber natürlich weiterhin erlaubt. Es lohnt sich allerdings schon jetzt über Nachfolgeprodukte und Alternativen nachzudenken. Ein Umstieg auf LED-Technik bringt neben einer quecksilberfreien Lichttechnik auch eine recht beachtliche Stromersparnis von bis zu 80 Prozent.
von Erich Vevoda 28. Januar 2020
Die Länder Niederösterreich und Burgenland fördern auch 2020 den Einbau von Alarmanlagen
von Erich Vevoda 4. Januar 2020
Unser Team sucht einen neuen Kollegen! WIR arbeiten nicht auf Großbaustellen, aber bei großartigen Kunden nehmen unseren Job ernst, lassen den Spaß aber nicht zu kurz kommen reden nicht über Kundenservice, wir praktizieren ihn haben manchmal lange, aber nie langweilige Arbeitstage bieten Teamwork und gelebte Kollegialität DU bist ehrlich, pünktlich, verantwortungsbewusst und kannst fließend Deutsch in Wort und Schrift denkst selbständig und verfügst über einen brauchbaren Hausverstand arbeitest gerne im Team, schaffst es aber auch mal alleine brauchst nicht jeden Tag eine Stunde Frühstückspause lässt Kunden nicht im Dunkeln stehen, wenn die Störung länger dauert und deine Dienstzeit eigentlich schon vorbei ist musst nicht ständig WhatsApp schreiben DANN BEWIRB DICH BEI UNS Wir suchen - vorerst für die Dauer von etwa 7 Monaten - als Vertretung für unseren Kollegen eine(n) ElektroinstallationstechnikerIN oder ElektrohelferIN Spätere dauerhafte Anstellung nicht ausgeschlossen. Unser Hauptaufgabengebiet umfasst die Betreuung von Firmenkunden, Störungsbehebung und Beleuchtungsmontagen. Die Bezahlung richtet sich nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe und beträgt monatlich ( auf Basis 38,5 Wochenstunden) je nach Qualifikation mindestens Brutto € 1.941,24 plus Zulagen / Helfer Brutto € 2.260,31 plus Zulagen/ Monteur Sende deine Bewerbung an svevoda@estvevoda.at Wir freuen uns bereits dich kennenzulernen!
von Erich Vevoda 16. Juli 2019
Gute Nachrichten für alle die sich entschieden haben eine Photovoltaikanlage errichten zu lassen. Auch 2019 gibt es dafür eine staatliche Förderung! Voraussetzungen Die PV-Anlage befindet sich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche. Die Anlage hat eine Leistung zwischen 5 und 500 kW Anschluss der PV-Anlage an das öffentliche Netz Es wird keine Einspeiseförderung und keine Förderung durch den Klima- und Energiefond oder eine Landesförderung bezogen Der Förderantrag wird VOR Bestellung und VOR Beginn der Bauarbeiten eingereicht Nach der Errichtung müssen die Rechnungen und Zahlungsbelege vorgelegt werden Die PV-Anlage muss innerhalb eines Jahres nach Zusicherung des Investitionszuschusses in Betrieb genommen werden. Höhe des Zuschusses 250€ pro kW bei einer Leistung von 5 bis 100 kW 200€ pro kW bei einer Leistung von 101 – 500 kW Ein zusätzlicher Investitionszuschuss wird gewährt, wenn Sie zusätzlich zur PV-Anlage auch einen Stromspeicher installieren. Informationen und Einreichung https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
von Erich Vevoda 9. April 2019
Sie haben eine Alarmanlage mit einem GSM Modul, sodass Sie im Anlassfall eine Nachricht auf Ihr Handy erhalten? Dann vergessen Sie nicht, die SIM Karte registrieren zu lassen! Seit dem 01.01. gilt auch für Wertkarten eine Registrierungspflicht. Für alle vor diesem Zeitpunkt gekauften und in Betrieb befindlichen SIM-Karten gibt es eine Schonfrist bis zum 31.08.2019. Wer seine Wertkarte nicht vor dem 01.September 2019 aufgeladen hat, kann zwar das vorhandene Guthaben noch verbrauchen, das Aufladen ist aber ab dann nicht mehr möglich. Das bedeutet für alle Alarmanlagenbesitzer, dass ab dann eine neue (und registrierte) SIM-Karte besorgt werden und eine entsprechende Programmierung in der Alarmanlage vorgenommen werden muss. Zum Registrieren müssen Sie die SIM-Karte nicht aus der Anlage nehmen. Einfach mit der Nummer und einem Ausweis zum nächsten Shop des Netzbetreibers gehen.
von Erich Vevoda 21. Januar 2019
Früher haben wir beim Kauf einer Glühbirne auf die Wattangabe gesehen um zu wissen wie hell diese leuchten wird. Die Glühbirne wird nun von energiefreundlicheren LED-Leuchtmittel abgelöst und die Watt-Angabe verliert daher an Bedeutung. Heute sind es die Werte Lumen und Kelvin, auf die wir beim Leuchtmittelkauf achten müssen. Lumen (lm) gibt die Helligkeit eines Leuchtmittels an. Je höher der Lumenwert, desto heller ist die Lampe.         Watt-Angabe    Standardglühbirne   Energiesparlampe  LED Lampe         15 W      120 Lumen       125 Lumen    136 Lumen          25 W       220 Lumen       229 Lumen    249 Lumen         40 W       415 Lumen       432 Lumen    470 Lumen         60 W       710 Lumen       741 Lumen    806 Lumen         75 W       930 Lumen       970 Lumen   1055 Lumen Kelvin (K) ist die Maßeinheit für die Lichtfarbe oder die Farbtemperatur. Je höher der Kelvinwert, desto weißer ist das Licht.           extra-warmweiß = bis etwa 2800 K           warmweiß = 2800 K bis 3300 K           neutralweiß = 3300 K bis 5300 K           Tageslichtweiß = > 5300 K Sonnenlicht     Leuchtstofflampe  Halogenlampe  Glühbirne   Kerzenlicht          5000 K - 6000 K    4500 K    3000 K     2700 K    1500 K Quelle: gruenspar.at, paulmann.com
von Erich Vevoda 16. Dezember 2018
Für uns stehen unsere Kunden im Mittelpunkt. Wir sind stolz und dankbar, dass uns in diesem Jahr so viele Ihr Vertrauen geschenkt haben. Wir freuen uns, dass wir Sie von unserem Engagement überzeugen durften und wir versprechen, dass wir auch im kommenden Jahr engagiert und mit voller Kraft daran arbeiten werden um Ihnen beste Lösungen, erstklassige Leistungen und optimalen Service zu bieten. Nach einem arbeitsreichen Jahr mit vielen spannenden Projekten und einigen Herausforderungen freuen wir uns nun auf eine etwas ruhigere Zeit mit weihnachtlicher Magie, die wir gemeinsam mit jenen Menschen verbringen, die uns ganz besonders am Herzen liegen. Genießen auch Sie die Vorweihnachtszeit und die kommenden Feiertage! Wir wünschen allen unseren Kunden, Lieferanten und Freunden ein wunderbares Weihnachtsfest und ein erfolgreiches, erfülltes und zufriedenes neues Jahr.
Show More
Share by: