Sie haben eine Alarmanlage mit einem GSM Modul, sodass Sie
im Anlassfall eine Nachricht auf Ihr Handy erhalten? Dann vergessen Sie nicht,
die SIM Karte registrieren zu lassen!
Seit dem 01.01. gilt auch für Wertkarten eine Registrierungspflicht. Für alle vor diesem Zeitpunkt gekauften und in Betrieb befindlichen SIM-Karten gibt es eine Schonfrist bis zum 31.08.2019.
Wer seine Wertkarte nicht vor dem 01.September 2019 aufgeladen hat, kann zwar das vorhandene Guthaben noch verbrauchen, das Aufladen ist aber ab dann nicht mehr möglich.
Das bedeutet für alle Alarmanlagenbesitzer, dass ab dann eine neue (und registrierte) SIM-Karte besorgt werden und eine entsprechende Programmierung in der Alarmanlage vorgenommen werden muss.
Zum Registrieren müssen Sie die SIM-Karte nicht aus der Anlage nehmen. Einfach mit der Nummer und einem Ausweis zum nächsten Shop des Netzbetreibers gehen.