Seit 01.September 2018 ist die Produktion von sogenannten Hochvolt-Halogenlampen für direkten Netzanschluss verboten.
Restbestände dürfen zwar noch verkauft werden, aber nach und nach verschwinden durch diese Verordnung besonders energiefressende Leuchtmittel vom Markt.
Betroffen sind die meist birnen- und kerzenförmigen Leuchtmittel der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht und einem E14- und E27 Sockel sowie einer Lebensdauer von weniger als 2000 Stunden.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Haushaltsleuchten mit ungebündeltem Licht produziert werden, die zumindest die Energieeffizienzklasse B aufweisen.
Ausnahmen gibt es jedoch für Spezialanwendungen (Flutlichter), Schreibtischlampen oder Spotlampen, wie sie in Deckenstrahlern verbaut sind.
Die Alternative werden Energiesparlamen und LEDs sein. LEDs entwickeln eine sehr ähnliche Leuchtkraft, haben aber eine Lebensdauer von rund 15.000 Stunden, was 7mal höher ist als jene von Halogenleuchten und 14mal höher als die einer Glühlampe. Außerdem ist der Stromverbrauch von LEDs deutlich geringer. Der Konsument spart also doppelt und schont gleichzeitig die Umwelt.
Quellen: wko, wohnnet.at, der standard