Mehrwertsteuerbefreiung

MEHRWERSTEUERBEFREIUNG PV-ANLAGEN


Seit Jänner 2024 entfällt die Mehrwertsteuer, wenn die PV-Anlage


  • nicht mehr als 35kWp Engpassleistung aufweist
  • auf Gebäuden errichtet wird, die Wohnzwecken dient, von Körperschaften öffentlichen Rechts oder zu gemeinnützigen oder zu kirchlichen Zwecken genutzt wird

 

Keine Mehrwertsteuer auf


  • Lieferung und Montage von Modulen, Speicher und Zubehör ( Wechselrichter, Montagematerial, Dachhalterungen, Kabel ect )
  • Alle AC und DC-seitige Elektroinstallation, die für den sicheren Betrieb der Anlage notwendig sind 




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