Seit Jänner 2024 entfällt die Mehrwertsteuer, wenn die PV-Anlage
- nicht mehr als 35kWp Engpassleistung aufweist
- auf Gebäuden errichtet wird, die Wohnzwecken dient, von Körperschaften öffentlichen Rechts oder zu gemeinnützigen oder zu kirchlichen Zwecken genutzt wird
Keine Mehrwertsteuer auf
- Lieferung und Montage von Modulen, Speicher und Zubehör ( Wechselrichter, Montagematerial, Dachhalterungen, Kabel ect )
- Alle AC und DC-seitige Elektroinstallation, die für den sicheren Betrieb der Anlage notwendig sind